✅ Ferienwohnungen sind in der Urlaubszeit sehr beliebt. Sie bieten mehr Freiheit und sind besonders für Familien oft günstiger als ein Hotel. Teuer könnte es allerdings werden, wenn die eigenen Kinder oder man selbst in der Ferienwohnung Schäden verursacht. Ein Sprung in der Herdplatte, Kratzer im Waschbecken, Flecken im Mobiliar oder eine zerbrochene Fensterscheibe können mitunter schnell passieren. Dann stellt sich die Frage – wer bezahlt den Schaden?
✅ Der Vermieter hat bei gröberen Schäden Anspruch auf Schadensersatz. In der Regel übernimmt die #Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten – auch im Urlaub. Darin sind zumeist auch die im Haushalt lebenden Kinder mitversichert.
✅ Wann zahlt die Versicherung - Allerdings gibt es bei den Polizzen große Unterschiede, was Versicherungssumme, -umfang und Selbstbehalte betrifft. Schäden an gemieteten Gebäuden sind im Normalfall inkludiert. Gemietete Sachen sind hingegen nur selten Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung. Deshalb lohnt sich der Blick in die Vertragsdetails.
✅ Unter Umständen beinhalten auch Kreditkarten eine Reise-Haftpflichtversicherung. Allerdings ist dieser Schutz an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss z.B. die gesamte Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden.
✅Werden Schäden rechtswidrig oder vorsätzlich verursacht, bleiben Versicherungen leistungsfrei. Allerdings ist der Unterschied zwischen „üblicher Abnutzung“ und Vorsatz oft schwer festzustellen. Das führt immer wieder zu Streitfällen.
✅ Daher unser Tipp: Dokumentiere bei Wohnungsübergabe sämtliche Schäden. Damit Dir im Nachhinein nicht bereits bestehende Mängel angelastet werden.
✅Zusätzlich kannst Du das Kostenrisiko reduzieren und Deinen Schutz für Dich und Deine Familie verbessern, indem Du eine umfangreiche #Privathaftpflichtversicherung abschließt.
